background image

Revierinformationen

Unter dieser Überschrift finden Sie die drei Rubriken »Revierbeschreibung«, »Formalitäten« und »Reiseinfos«. Während die »Revierbeschreibung« wichtige nautische Informationen, beispielsweise zum Funkverkehr und zur Navigation, enthält, liefern die »Reiseinfos« allgemeine Informationen für Griechenland-Touristen. Leider geht es auch bei einem Griechenland-Urlaub und besonders bei einem Griechenland-Urlaub mit einer Yacht nicht ohne gewisse Formalitäten. Alles Wissenswerte zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik »Formalitäten«.

Buchen Sie hier

Wir empfehlen

Formalitäten und Gebühren

Die folgenden Informationen beruhen größtenteils auf Angaben der Griechischen Zentrale für Fremdenverkehr, E.O.T. (Greek National Tourism Organization, GNTO).

Nicht die griechische Flagge führende Yachten, die Griechenland beziehungsweise griechische Gewässer anlaufen, müssen als ersten Port of Call, also als ersten Zielhafen, einen als Port of Entry registrierten Hafen anlaufen. Neben den relevanten Hafenbehören befinden sich in diesen Häfen beziehungsweise Marinas Büros oder Dienststellen des Zolls und der griechischen Gesundheitsbehörde, ferner Behörden, die Passkontrollen durchführen und die Einfuhr ausländischer Währung überwachen. Für Yachten, die unter der Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union laufen und deren Crewmitglieder aus Staaten der Europäischen Union stammen, erübrigen sich zwar viele Formalitäten, dennoch ist als erster Hafen ein Port of Entry anzulaufen.

 

Gegenwärtig gelten folgende Häfen als Port of Entry:

Ag. Nikolaos, Kreta
Alexandroupoli
Argostoli, Kefallonia
Chalkida, Euböa
Chios
Dafni, Agio Oros
Egio, Achaia
Elefsina, Attika
Gerakini, Chalkidiki
Githio, Lakonia
Glyfada, Attika
Hania, Kreta
Heraklion, Kreta
Igoumenitsa
Itea, Fokida
Ithaki
Ivira, Agio Oros
Kalamata
Kali Limenes
Katakolo, Ilia
Kavala
Korfu (Kerkyra)
Korinth
Kos
Lavrion, Attika
Lefkada
Milos
Mykonos
Myrina, Límnos
Mytilini, Lesvos
Nafplion, Argolis
Patmos
Patras, Achaia
Paxi
Pilos, Messinia
Piräus
Pithagorio, Samos
Preveza, Epiros
Rethymnon, Kreta
Rodos
Sami, Kefallonia
Samos
Simi
Siros, Kykladen
Sitia, Kreta
Skiathos
Souda, Chania, Kreta
Stilida, Fthiotida
Thessaloniki
Thira (Santorini)
Volos, Magnissia
Vouliagmeni Marina
Zakinthos
Zea Marina (Attika)

Anmerkung des Autors: Würden Sie den Saronischen Golf oder den Argolischen Golf direkt ansteuern, dann müssten Sie entweder in Lavrion, Elefsina, Zea Marina, Glyfada oder Vouliagmeni einklarieren. Piräus scheidet aus, weil dieser Hafen nur von der Berufsschifffahrt angelaufen werden darf, also für Yachten tabu ist. Wer Elefsina anläuft, sollte einen guten Grund dafür haben, denn der Golf von Elefsina hat außer verschmutztem Wasser, Schiffwracks, Raffinerien und Werften nichts zu bieten.

Dokumente

Jedes Crewmitglied muss einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis mit sich führen, selbst wenn es Staatesangehöriger eines EU-Staates ist. Crewmitglieder aus Staaten, die nicht der EU angehören, benötigen möglicherweise neben ihrem Reisepass auch noch ein Visum.
Wer auf eigenem Kiel nach Griechenland einreist, muss sämtliche relevanten Schiffs- und persönliche Dokumente an Bord haben. Dazu gehören das Schiffszertifikat oder der internationale Bootsschein und Versicherungsdokumente.

Anmerkung des Autors: Nur selten werden Sie nach einem Bootsführerschein und einem Betriebszeugnis für die UKW/VHF-Funkanlage gefragt, was jedoch nicht bedeutet, dass Sie diese Dokumente nicht dabei haben müssen.

Versicherung

Seit 1999 gelten unabhängig von der Flagge für alle Yachten in griechischen Gewässern neue Versicherungsbedingungen:

  1. Haftpflicht für Tod oder Unfall der Menschen an Bord und Dritter mit mindestens 290 000 Euro.

  2. Haftpflicht für Sachschäden mit mindestens 50 Millionen 142 000 Euro.

  3. Haftpflicht für Umweltschäden mit mindestens 85 000 Euro.

    Die meisten Versicherungen decken die genannten Beträge bereits. Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice aber vorsichtshalber vor der Abreise noch einmal und achten Sie besonders darauf, ob Sie für Umweltschäden versichert sind. Sie müssen ein Versicherungsdokument an Bord haben, das die einzelnen Beträge aufführt, mit denen Sie versichert sind. Falls Sie ein solches Dokument nicht besitzen, fragen Sie Ihre Versicherung danach.

    Verkehrsgebühren

    Stand: Februar 2009
    Quelle: Griechische Zentrale für Fremdenverkehr, E.O.T. (Greek National Tourism Organization, GNTO)

    Für eine private Yacht unter der Flagge eines nicht zur Europäischen Union (EU) gehörenden Staates (mit Ausnahme von Staaten, die zum europäischen Wirtschaftsgebiet oder zur europäischen Freihandelszone gehören) ist eine Gebühr in Höhe von 14,67 Euro pro Meter der Gesamtlänge zu entrichten, falls diese Yacht drei Monate lang in griechischen Gewässern bleibt. Dieselbe Gebühr ist danach alle drei Monate erneut zu zahlen, solange die Yacht sich in griechischen Gewässern befindet. Das Kassieren der Gebühr und das Ausstellen eines entsprechenden Zertifikats obliegt der Hafenkasse, wird in der Regel aber von die Hafenpolizei erledigt. (Artikel 10 L.2743/99)
    Für alle privaten Yachten unter griechischer und nicht griechischer Flagge, deren Gesamtlänge 7 Meter überschreitet und die ihren permanenten Liegeplatz nicht in Griechenland haben, müssen auch Verkehrsgebühren in Höhe von 5,87 Euro (pro Meter) entrichtet werden, jedes Mal, wenn sie einen griechischen Hafen, eine griechische Bucht oder die griechische Küste anlaufen. Diese Gebühr ist bei der Hafenbehörde (Hafenpolizei) des ersten angelaufenen Hafens zu entrichten. Nochmals: Diese Gebühr gilt für Yachten, die ihren Liegeplatz nicht permanent in Griechenland haben. Yachten, die an von Yachtclubs oder Yachtschulen organisierten Regatten oder Trainings oder von Ministerien organisierten Schulungsreisen teilnehmen, sind nach Prüfung durch das griechische Handelsmarineministerium von diesen Gebühren befreit. (Artikel 34 L.2932/01)
    Anmerkung des Autors: Genau betrachtet handelt es sich bei dieser Gebühr um eine Steuer, die den geltenden EU-Bestimmungen, die ein freies Reisen innerhalb EU-Ländern ermöglichen sollen, widerspricht. Es ist möglich, dass Griechenland hier etwas ändern muss, um sich den EU-Regeln und EU-Bestimmungen anzupassen.

    Mehrwertsteuer

    Vor dem 1. Januar 1993 war es möglich, eine Yacht privat zu kaufen ohne Mehrwertsteuer zu bezahlen, und diese Yacht im Rahmen der Vereinbarung eines temporären Imports in einem anderen EU-Land zu halten. Seit dem 1. Januar 1993 muss für eine Privatyacht unter der Flagge eines EU-Staates Mehrwertsteuer bezahlt werden, entweder in dem EU-Staat, in dem sich die Yacht befindet, oder in dem EU-Staat, in dem die Yacht registriert ist. Dies gilt auch für Yachten, die vor dem 1.1.1993 gebaut wurden. Ausgenommen sind lediglich Yachten, die vor dem 1.1.1985 gebaut wurden und die sich um Mitternacht des 31.12.1992 in einem EU-Staat befunden haben.
    Private Yachteigner sind gut beraten, sich einen Nachweis über die geleistete Mehrwertsteuerzahlung zu beschaffen, beispielsweise den Originalkaufvertrag, oder sich mit einem offiziellen Dokument die Befreiung von der Mehrwertsteuer bescheinigen zu lassen. In Griechenland schenkte man dieser Situation bislang nur wenig Aufmerksamkeit und die Behörden fragen sehr selten nach entsprechenden Papieren, aber mit Stichproben ist natürlich immer zu rechnen.

Einreiseformalitäten

Yachten unter der Flagge eines EU-Staates, für die Mehrwertsteuer bereits entrichtet wurde, können Griechenland aus einem anderen EU-Staat kommend ohne besondere Formalitäten anlaufen; Sie müssen lediglich die bereits erwähnten Verkehrsgebühren entrichten und die Crew muss sich einer Passkontrolle unterziehen. Wer Griechenland aus außerhalb des EU-Gebiets liegenden Gewässern anläuft, beispielsweise aus der Türkei oder Kroatien kommend, muss einen Port of Entry anlaufen und sollte die Flagge Q (An Bord ist alles gesund, und ich bitte um freie Verkehrserlaubnis) heißen. Normalerweise sehen es die Hafenbehörden nicht so eng, wenn Sie auf die Flagge Q verzichten, aber falls Sie aus türkischen Gewässern kommen, sollten Sie es tun, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Selbstverständlich sollten Sie die griechische Gastlandsflagge unter der Steuerbordsaling fahren.
Yachten unter der Flagge eines Staates, der nicht der EU angehört, heißen die Flagge Q und laufen einen Port of Entry an, wo sie ein Transitlog erhalten.

Transitlog

Nach der Kontrolle der nicht aus einem EU-Staat stammenden Yacht durch die Hafenbehörde, die Polizei und die Gesundheitsbehörde übernimmt der griechische Zoll, der in Zusammenarbeit mit der Hafenbehörde ein Transitlogs für die Yacht ausstellt. Die Hafenbehörde des ersten Port of Calls stellt auch für jede Yacht, die kein Transitlog benötigt, das so genannte Bulletin of Sailing for Pleasure Craft aus, das auch nicht gewerblich genutzte griechische Sportboote benötigen.

Das Transitlog ist ein Dokument, dass einer nicht die Flagge eines EU-Staates führenden Yacht temporär die freie Bewegung in griechischen Gewässern gestattet.
Ein Transitlog ist notwendig

  1. für private, touristisch benutzte Yachten unter der Flagge eines nicht zur EU gehörenden Staates, die sich ohne fremde Hilfe bewegen, über mindestens zwei Kabinen zum Schlafen und Wohnen verfügen und ausschließlich zum Vergnügen verwendet werden;

  2. in dem Fall, dass derjenige, der die Yacht nach Griechenland bringt (unabhängig davon, ob er der Eigner der Yacht ist oder nicht) Staatesbürger eines nicht zur EU gehörenden Staates ist, was durch den Reispass oder ein anderes amtliches Dokument bewiesen wird;

  3. für Yachten unter ausländischer Flagge, die Griechenland über die Straße, beispielsweise auf einem Trailer, oder sonst wie als Fracht erreichen, sofern der Empfänger der Yacht ein Staatesbürger eines fremden Landes ist, der Griechenland als Tourist besucht.

Im Transitlog werden Daten zur Identifizierung des Skippers und der Crew vermerkt, ferner Informationen über die Schiffsmaschine, das Ankunftsdatum, den Treibstoff und anderes Inventar oder Equipment der Yacht, das der Zollkontrolle unterliegt. Große, transportable Ausrüstung, beispielsweise Tauchausrüstung, ist ins Transitlog aufzunehmen, damit sie wieder exportiert werden kann. Vom Zoll befreit ist lediglich Equipment, dass permanent auf der Yacht installiert ist und der Navigation und der Sicherheit der Yacht und der Crew dient, sowie die persönliche Ausrüstung der Crew. Zur persönlichen Ausrüstung zählen spezifisch: ein Fotoapparat mit einer spezifizierten Anzahl Filme, eine Videokamera, ein Fernglas, ein portables Radio, ein portabler CD- oder Bandrecorder und 20 CDs, eine Reiseschreibmaschine, ein Camping-Set, Sportausrüstung und ein Fahrrad.
Die Ausstellung eines Transitlogs ist kostenlos, sofern sie während der üblichen Geschäftszeiten erfolgt. Wir das Transitlog außerhalb üblicher Geschäftszeiten ausgestellt, dürfen die Beamten eine Gebühr in Höhe von 5,87 Euro bis29,35 Euro verlangen. Die aktuelle Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem Standort.
Das Transitlog ist vom Zeitpunkt der Ausstellung für 6 Monate gültig. Es kann durch die Zollbehörde beliebig oft für ein Jahr verlängert werden, wozu lediglich Einträge im Transitlog und in den Reisepässen der Antragsteller notwendig sind.
Verlässt die Person, auf deren Namen das Transitlog ausgestellt ist, Griechenland ohne die Yacht, dann muss das Transitlog, sofern es noch gültig ist, bei der Zollbehörde des Hafens hinterlegt werden, in dem die Yacht verbleibt. Die Zollbehörde wird dann nach Inspektion der Yacht und der darauf befindlichen Ausrüstung einen Vermerk in den Reisepass der Person eintragen, so dass sie das Land verlassen kann.

Passkontrolle

Unabhängig davon, ob eine Yacht die Flagge eines EU-Staates oder eines nicht zur EU gehörenden Staates führt, erfolgt eine Passkontrolle. In jedem Port of Entry befindet sich eine dafür zuständige Behörde.
Die Passkontrolle wird anhand einer Liste durchgeführt, die folgende Angaben für jedes Crew-Mitglied enthält: Nachname, Vorname, Name des Vaters, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer.
Die Liste ist vom Skipper in zweifacher Ausfertigung zu erstellen und zu unterschreiben und dann mit den Pässen der Crewmitglieder (seinem eigenen natürlich auch) der Passbehörde vorzulegen.
Dieselben Dokumente sind nötig beim Einlaufen im ersten griechischen Port of Entry, beim Verlassen des letzten griechischen Port of Entry und beim erneuten Einlaufen in den ersten griechischen Port of Entry, falls die Yacht zwischenzeitlich griechische Gewässer verlassen hat.

Von Hafen zu Hafen

Private Yachten unter ausländischer Flagge dürfen sich in griechischen Gewässern frei bewegen, sofern die oben aufgeführten Formalitäten erledigt sind. Passkontrollen finden in den inländischen Häfen nicht mehr statt, sofern die Crew zwischenzeitlich nicht wechselt.
Für das Bewegen zwischen griechischen Häfen gelten folgende Bedingungen:

  1. Wenn die Yacht einen griechischen Hafen verlässt, sollte der Skipper der jeweiligen Hafenbehörde eine Crewliste übergeben und eine Kopie dieser Liste zu den übrigen Schiffsdokumenten legen.

  2. Der erste »Port of Call« ist der griechische Hafen, in dem der Törn beginnt oder den die Yacht als erstes erreicht, wenn der Törn im Ausland beginnt.

  3. Der Skipper der Yacht informiert die jeweilige Hafenbehörde über die Ankunfts- und Auslaufzeiten. Diese Informationen lassen sich für einen Meilennachweis verwenden.

  4. Sämtliche Schiffsdokumente müssen gültig sein und den Hafenbehörden auf verlangen vorgelegt werden können.

  5. Das Transitlog muss sich an Bord befinden, wenn die Yacht griechische Gewässer befährt. Jede relevante Änderung muss im Transitlog verzeichnet werden.

  6. Die Person, auf deren Namen das Transitlog ausgestellt ist, oder eine andere autorisierte Person muss sich an Bord befinden.

  7. Jedes Mal, wenn eine Yacht in einen Hafen einläuft oder ihn verlässt, muss das Bulletin of Sailing der Hafenpolizei vorgelegt werden, die einige Einträge darin vornimmt und es abstempelt. Anmerkung des Autors: Ein solches Dokument ist nur für in Griechenland oder in einem anderen EU-Staat registrierte Yachten mit einer Gesamtlänge von mehr als 10 m erforderlich (Stand: Februar 2009).

  8. Verstöße gegen diese Auflagen werden bestraft. Eine Yacht kann durchaus an die Kette gelegt werden, so lange die Strafe nicht bezahlt ist.

Verlassen griechischer Gewässer

Will eine Yacht griechische Gewässer wieder verlassen, dann findet im letzten Port of Entry erneut eine Passkontrolle statt. Das Auslaufen wird bekanntgegeben und das Transitlog (falls vorhanden, siehe unter Transitlog) wird der Zollbehörde zurückgegeben. Die Zollbehörde führt daraufhin eine Überprüfung der im Transitlog verzeichneten Gegenstände durch. Das Original und eine Kopie des Transitlogs verbleiben im Zollbüro des Port of Entry und eine weitere Kopie erhält der Hafenmeister.
Unter außergewöhnlichen Umständen ist das Auslaufen aus anderen als den spezifizierten Häfen (Ports of Entry) gestattet. In diesem Fall muss der Skipper die örtliche Polizeibehörde informieren, die wiederum die Behörden des nächstgelegenen Port of Entry informiert.
Um Verzögerungen zu vermeiden wird generell empfohlen, aus einem Port of Entry auszulaufen. Falls es zum Zeitpunkt des Auslaufens nicht möglich ist, das Transitlog zu übergeben, muss dieses unter Angabe der Gründe so schnell wie möglich der Zollbehörde eines Port of Entry geschickt werden.

Bootsführerscheine

Es gibt (noch) keine in der EU einheitlichen Richtlinien für Bootsführerscheine. In Deutschland übliche Führerscheine werden in Griechenland anerkannt, was bedeutet, dass der Sportbootführerschein-See reicht, sofern man in Griechenland keine Yacht chartern will. Charterunternehmen verlangen oft neben dem Sportbootführerschein-See auch noch einen BR-Schein oder den Sportküstenschifferschein, SKS. Damit nicht genug: An Bord einer Charteryacht müssen sich gleich zwei Inhaber entsprechender Führerscheine befinden oder aber die zweite Person (der Co-Skipper) muss sonst irgendwie ausreichende Segelerfahrung nachweisen.
Yachten unter griechischer Flagge sind mit UKW/VHF-Geräten ausgerüstet. Es ist uns nicht bekannt, dass jemals irgendeine griechische Behörde nach einem entsprechenden Betriebszeugnis gefragt hätte, dennoch ist es besser, eines dabei zu haben.

Hafengebühren

Hafengebühren sind in griechischen Häfen zu entrichten, wenn es im spezifischen Hafen eine Dienststelle der Hafenpolizei gibt oder sonst jemand offiziell mit dem Kassieren dieser Gebühren beauftragt ist. Das bedeutet, dass nicht unbedingt in jedem Hafen Hafengebühren gezahlt werden müssen. In Häfen, in denen es eine Dienststelle der Hafenpolizei gibt, hängt es von der Zeit und Laune der Beamten ab, ob sie die Hafengebühr tatsächlich eintreiben. Es ist also durchaus möglich, dass Sie während eines zweiwöchigen Törn gerade mal in zwei Häfen Hafengebühren zahlen.
Die Gebühren errechnen sich folgendermaßen:

  1. Beim Einlaufen in den Hafen (einmalig): Länge des Schiffs in Meter x 0,146735 Euro
  2. Pro Tag vor Bug- oder Heckanker: Länge in Meter x 0,176082 Euro

oder

  1. Pro Tag längsseits: Länge in Meter x 0,52829 Euro
  2. Auf die Gesamtsumme 19% Mehrwertsteuer

Eine Beispielrechnung für eine durchschnittliche 10-Meter Yacht mit 4 Tonnen vor Buganker:

0,146735 x 10 = 1,50 Euro
0,176082 x 10 = 1,80 Euro

19% MwSt auf die Gesamtsumme von 3,90 Euro ergiebt 3,93 Euro.
Diese Summe ist nur am ersten Tag, also am Tag des Einlaufens fälligt. Bleibt die Yacht im Hafen liegen, dann sind für jeden Folgetag lediglich 1,80 Europlus 19% Mehrwertsteuer = 2,14 Euro zu zahlen.
Charteryachten zahlen von den genannten Beträgen nur die Hälfte, Yachten unter der Flagge eines nicht zur EU gehörenden Staates hingegen 150%.
Man kann also wirklich nicht behaupten, dass das Liegen in griechischen Häfen teuer ist. Liegegebühren in Marinas sind natürlich signifikant höher.