Formalitäten und Gebühren
Die folgenden Informationen beruhen größtenteils auf Angaben der Griechischen Zentrale für Fremdenverkehr, E.O.T. (Greek National Tourism Organization, GNTO).
Nicht die griechische Flagge führende Yachten, die Griechenland beziehungsweise griechische Gewässer anlaufen, müssen als ersten Port of Call, also als ersten Zielhafen, einen als Port of Entry registrierten Hafen anlaufen. Neben den relevanten Hafenbehören befinden sich in diesen Häfen beziehungsweise Marinas Büros oder Dienststellen des Zolls und der griechischen Gesundheitsbehörde, ferner Behörden, die Passkontrollen durchführen und die Einfuhr ausländischer Währung überwachen. Für Yachten, die unter der Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union laufen und deren Crewmitglieder aus Staaten der Europäischen Union stammen, erübrigen sich zwar viele Formalitäten, dennoch ist als erster Hafen ein Port of Entry anzulaufen.
Die Ahnungslosen
Gebührenfalle Griechenland, illegale Einreisesteuer, Halsabschneider - Begriffe, welche die Yach-Fachpresse gerne verwendet, wenn sie über die Gepflogenheit Griechenlands, Yachties kräftig abzukassieren, schreibt. Sicher, kassiert wird schon, aber auch immer und überall?
Pendeln zwischen Griechenland und der Türkei
Immer wieder stellen Segler, welche die Ostägäis besuchen möchten, die Frage, was sie beachten müssen, wenn sie mit der eigenen oder einer gecharterten Yacht zwischen Griechenland und der Türkei pendeln. Welchen Vorschriften hat also eine Crew zu folgen, die abwechselnd griechische und türkische Marinas, Häfen und Buchten angelaufen möchte?











